Jason Schreiber

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Betriebliche Altersvorsorge: Wie 25 € im Monat deinen Ruhestand verändern können

Jason Schreiber

6 Min.

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Das wichtigeste in Kürze

  • 25 € monatlich, steuerfrei: Die Zukunftssicherung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG erlaubt bis zu 300 € jährlich vollständig lohnsteuer- und lohnnebenkostenfrei.

  • Doppelte Steuerbefreiung: Steuerfreiheit beim Einzahlen (Prämie) und beim Auszahlen (Kapitalleistung) — eine Kombination, die kein herkömmliches Sparprodukt bietet.

  • Sofortige Unverfallbarkeit: Die Ansprüche gehören dem Arbeitnehmer — auch nach einem Jobwechsel oder bei Insolvenz des Arbeitgebers.

  • Gender Pension Gap: Frauen erhalten in Österreich im Schnitt 40,3 % weniger Pension als Männer. Die Zukunftssicherung ist ein niederschwelliger Ansatz zur gezielten Absicherung.

  • Demografischer Druck auf die Staatspension: Das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Pensionisten sinkt — betriebliche Vorsorge wird zur Notwendigkeit.

Was steckt dahinter?

Die staatliche Pension allein reicht nicht mehr.

Was früher selbstverständlich war — im Alter gut abgesichert zu sein — wird für immer mehr Österreicher zur echten Lücke. 1985 finanzierten vier Arbeitende eine Pension. Heute sind es noch drei. Bis 2040 könnten es nur zwei sein.

Gleichzeitig verbringen Pensionisten heute durchschnittlich 20 Jahre im Ruhestand. Das staatliche System stoßt an seine Grenzen: Der Bund schießt jährlich rund 8,84 Milliarden Euro zu — und trotzdem wächst die Lücke.

Die Konsequenz: Wer nichts tut, bekommt im Ruhestand spürbar weniger. Wer früh handelt, kann das gezielt abfedern — und das mit nur 25 € im Monat. Der Gesetzgeber macht es möglich: Dein Arbeitgeber kann dir bis zu 25 € pro Monat steuerfrei in eine Versicherung einzahlen — ohne dass du oder er dafür Steuern oder Sozialversicherung zahlt.

Das gilt für Lebens-, Renten-, Unfall- und Krankenversicherung sowie Berufsunfähigkeitsschutz.

Drei einfache Voraussetzungen:

  • Das Angebot muss für alle (oder eine klar definierte Gruppe) Mitarbeiter gelten

  • Der Arbeitgeber überweist direkt an die Versicherung

  • Bis 300 € pro Jahr steuerfrei — alles darüber ist steuerpflichtig

Das Wichtigste: Die Police läuft auf deinen Namen. Das Geld gehört dir — egal was mit dem Job passiert.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Es gibt zwei Wege, wie das in der Praxis läuft:

Weg 1: Dein Arbeitgeber zahlt extra
Der Arbeitgeber legt die 25 € zusätzlich zu deinem Gehalt in deine Vorsorge. Für ihn entstehen keine Lohnnebenkosten — für dich ist es 100 % steuerfreies Geld, das direkt für dich arbeitet. Der beste Deal.

Weg 2: Du wandelst Gehalt um
Du verzichtest auf 25 € Bruttogehalt — die direkt in deine Versicherung fließen. Du zahlst weniger Lohnsteuer, die Sozialversicherung bleibt. Trotzdem: Effektiv kostet dich die Vorsorge netto deutlich weniger als 25 €.

1

Gespräch mit dem Arbeitgeber führen: auf Lohnnebenkostenersparnis (ca. 7,9 % des Umwandlungsbetrags) und Mitarbeiterbindung hinweisen.

2

Rahmenvertrag mit einem Versicherer abschließen — Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnen die entsprechenden Vereinbarungen.

3

Prämie wird monatlich automatisch verrechnet — als steuerfreie Zusatzleistung oder per Bezugsumwandlung direkt vom Bruttogehalt.

4

Im Leistungsfall (Alter, Invalidität, Tod) erfolgt die Kapitalauszahlung vollständig einkommensteuerfrei — ohne KESt während der Ansparphase.

Zahlen & Beispiel

Situation

Ohne BAV

Mit BAV (25€)

Bruttogehalt

2.800 €

2.800 €

Entgeldumwandlung

-

25 €

Steuerpflichtiges Brutto

-

2.775 €

Netto (ca.)

1.850 €

1.835 €

Tatsächliche Nettobelastung

15 €

Hier wird’s konkret. Weil du die 25 € aus dem Bruttogehalt zahlst, kostet es dich netto viel weniger — der Staat trägt je nach Einkommen einen ordentlichen Teil mit:

Steuerpflichtiges Jahreseinkommen

Grenzsteuersatz

Was dich die 25 € netto kosten

Deine monatliche Ersparnis

bis € 13.308

0 %

€ 25,00

€ 0,00

€ 13.309 – € 21.617

20 %

€ 20,00

€ 5,00

€ 21.618 – € 35.893

30 %

€ 17,50

€ 7,50

€ 35.894 – € 69.166

40 %

€ 15,00

€ 10,00

€ 69.167 – € 103.072

48 %

€ 13,00

€ 12,00


Wer 40 % Lohnsteuer zahlt, investiert für 25 € Vorsorge faktisch nur 15 € aus der eigenen Tasche. Das ist ein sofortiger Vorteil von 40 % — noch bevor das Kapital überhaupt zu arbeiten beginnt.

Über eine 35-jährige Karriere summiert sich das auf 10.500 € reines Einzahlungskapital — plus Gewinnbeteiligungen, vollständig steuerfrei auszahlbar.

Für wen ist das besonders interessant?

Die Zukunftssicherung steht grundsätzlich allen Arbeitnehmern offen. Besonders relevant ist sie für:

  • Frauen und Teilzeitkräfte: Der Gender Pension Gap beträgt in Österreich rund 40,3 %. Während Männer im Schnitt 2.620 € Pension erhalten, bekommen Frauen lediglich 1.563 €. In Oberösterreich beträgt die Differenz sogar 1.191 €. In Karenzzeiten kann der Vertrag beitragsfrei fortgeführt werden.

  • Junge Berufseinsteiger: Wer früh beginnt, profitiert am stärksten vom Zinseszinseffekt über mehrere Jahrzehnte.

  • Mittlere Einkommensbezieher: Ab dem 20 %-Grenzsteuersatz ist der Steuervorteil sofort spürbar und macht die Vorsorge deutlich günstiger als private Alternativen.

  • Alle mit einer Pensionslücke: Für einen Durchschnittsverdiener mit 2.000 € Nettoeinkommen kann die Pensionslücke bei rund 700 € monatlich liegen — kontinuierliche BAV hilft, diesen Fehlbetrag zu reduzieren.

Vor & Nachteile

Vorteile

Doppelte Steuerfreiheit: Prämien lohnsteuerfrei einzahlen, Kapitalleistung einkommensteuerfrei erhalten

Keine KESt: Wertzuwächse während der Ansparphase unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer

Brutto-für-Netto-Effekt: Der Staat trägt je nach Progressionsstufe bis zu 50 % der effektiven Prämienkosten

Sofortige Unverfallbarkeit: Alle Ansprüche bleiben auch bei Jobwechsel vollständig erhalten

Insolvenzsicherheit: Das Kapital ist dem Zugriff von Gläubigern des Arbeitgebers entzogen

Flexible Portabilität: Bei Jobwechsel: Übertragung, private Fortführung oder Beitragsfreistellung möglich

Breite Absicherung: Nutzbar für Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Unfall und Hinterbliebenenschutz

Beachten

❗️ Geringer Effekt bei niedrigem Einkommen: Arbeitnehmer ohne Lohnsteuerpflicht profitieren weniger von der Steuerbefreiung

❗️ Versicherungssteuer: Auf die eingezahlten Prämien fällt eine Versicherungssteuer von 4 % an

❗️ Kleiner absoluter Betrag: 25 € monatlich allein schließen keine große Pensionslücke — das Modell ist als ergänzender Baustein zu verstehen

❗️ Mitarbeit des Arbeitgebers erforderlich: Ohne Kooperation des Unternehmens ist das Modell nicht umsetzbar

Häufige Fragen

Was ist die Zukunftssicherung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG genau?

Die angesparte Summe gehört dir. Du kannst den Vertrag beitragsfrei stellen, selbst weiterführen oder unter bestimmten Bedingungen zum neuen Arbeitgeber übertragen lassen.

Was passiert mit meiner Vorsorge, wenn ich den Job wechsle?

Die angesparte Summe gehört dir. Du kannst den Vertrag beitragsfrei stellen, selbst weiterführen oder unter bestimmten Bedingungen zum neuen Arbeitgeber übertragen lassen.

Lohnt sich die 25-Euro-Vorsorge auch bei niedrigem Einkommen?

Die angesparte Summe gehört dir. Du kannst den Vertrag beitragsfrei stellen, selbst weiterführen oder unter bestimmten Bedingungen zum neuen Arbeitgeber übertragen lassen.

Kann ich die Zukunftssicherung auch für Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenschutz nutzen?

Die angesparte Summe gehört dir. Du kannst den Vertrag beitragsfrei stellen, selbst weiterführen oder unter bestimmten Bedingungen zum neuen Arbeitgeber übertragen lassen.

Fazit

25 € im Monat klingt wenig. Aber mit dem richtigen Setup kostet dich das netto kaum 15€ und in 35 Jahren ist daraus ein echter Puffer für den Ruhestand geworden.

Kein anderes Sparprodukt am freien Markt bietet dir diese Kombination an: Steuerfrei einzahlen, steuerfrei auszahlen, und das Geld gehört dir — auch wenn du den Job wechselst.

Der beste Zeitpunkt zum Starten ist jetzt. Der zweitbeste: morgen.

Ich helfe dir, das mit deinem Arbeitgeber umzusetzen — kostenlos und unverbindlich. Buch dir einfach einen Termin.

⚠️

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Die steuerliche Behandlung der Zukunftssicherung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG ist von der individuellen Einkommenssituation abhängig — bitte wenden Sie sich für konkrete Maßnahmen an einen zugelassenen Berater.

Lesefortschritt

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Inhalt

Was steckt dahinter?

Wie funktioniert das in der Praxis?

Zahlen & Beispiel

Für wen ist das besonders interessant?

Vor & Nachteile

FAQ

Fazit

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